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Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
Verordnung BGBl. II Nr. 76/2009

HerausgeberIn: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Erscheinungsort: Wien
Erscheinungsjahr: 2009

Umfang: 64 S.
Medientyp: Broschüre
Format: A 4

Kosten der Publikation: 0.00 EUR
Versandkosten: versandkostenfrei

Standort:
Bezugsquelle:
Bundesministerium Für Unterricht, Kunst und Kultur
Abt. IV/7
Erika Frühwirth
Minoritenplatz 5
1014 Wien

T +43 (0)1 53120-2566
erika.fruehwirth@bmukk.gv.at

Schlagworte: , , Gewaltprävention

Beschreibung:
Auf Grund des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes hat jedes Ressort einen Frauenförderungsplan zu erlassen, der im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren ist. Im Frauenförderungsplan ist festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen in welchen Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können. Dabei sind jeweils für zwei Jahre verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils im Wirkungsbereich jeder Dienstbehörde festzulegen.

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